Lagerbegriff

Mit der Asylgesetzrevision vom 1.3.2019 wurden neben der Beschleunigung der Asylverfahren und weiteren Verschärfungen die sogenannten «Bundesasylzentren» eingeführt. Das bedeutete, dass nationale Einrichtungen zur Unterbringung asylsuchender Personen eröffnet wurden. Aus folgenden Gründen verwenden wir für die zentralisierte Zwangsunterbringung bewusst den Begriff «Bundesasyllager»:

  • Die Lagerstruktur ist dadurch gegeben, dass aufgrund der strikten Ausgangszeiten eine Gruppe von Menschen vom Rest der Gesellschaft isoliert und räumlich konzentriert wird.
  • Die Lagerstruktur ist dadurch gegeben, dass diese isolierte Gruppe anderen Gesetzen und Rechten unterstellt wird.
  • Die Lagerstruktur ist dadurch gegeben, dass die Bewohnenden aufgrund der strikten Ausgehzeiten und der permanenten Eingangskontrollen in einer Halbgefangenschaft leben. Der staatliche Zugriff auf die Lagerbewohnenden ist umfassend.
  • Die Lagerstruktur ist dadurch gegeben, dass die Lager für die Zivilgesellschaft und die allgemeine Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglich sind. Ausgenommen sind Projekte, die vom SEM im Zuge einer vertraglichen Vereinbarung bewilligt werden.
  • Die Lagerstruktur ist dadurch gegeben, dass Machmissbrauch intern nicht geahndet werden kann.

Die Schweiz teilt ankommende Menschen anhand ihrer nationalen Zugehörigkeit und sozioökonomischer Herkunft in Kategorien ein, wobei für die Kategorien unterschiedliche Rechte gelten. Diejenigen Einreisenden, die nicht als «gewinnbringend» eingestuft werden, kommen ins Asyllager. Wir wehren uns gegen eine solche Kategorisierung von geflüchteten Menschen und vertreten die Meinung, dass alle Menschen dieselben Rechte haben sollen.